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Opferinteressen und Zeugenschutz
Zum Leidwesen der Opfer einer Straftat dreht sich bei einem Strafverfahren alles um den (mutmaßlichen) Täter. Er steht im Mittelpunkt des Ermittlungsverfahrens und der Hauptverhandlung. In den Spielregeln der Strafprozessordnung geht es fast ausschließlich um ihn, der bis zur Rechtskraft eines Urteils als unschuldig gilt.
Die Wahrnehmung der Rechte der Verteidigung stößt bei Opfern von Straftaten vor allem bei Gewaltdelikten auf Unverständnis. Prozessbeteiligte (Richter, Staatsanwälte und Verteidiger) reagieren nicht immer mit der notwendigen Sensibilität auf die Menschen, die als Opfer einer Straftat nun ihre staatsbürgerliche Pflicht als Zeugen dieser von ihnen erlittenen Tat erfüllen sollen. Das Warten auf Gerichtsfluren in Ungewissheit, während sich im Gerichtssaal alles um den Angeklagten dreht, ist dabei noch die geringste Beeinträchtigung, die Zeugen tagtäglich erleben müssen. Im Gerichtssaal ist die Gefahr alltäglich, dass ein Zeuge lediglich zum Objekt der Wahrheitsfindung herabgestuft wird.
Soweit das Opfer einer Straftat bzw. dessen Angehörige das Ziel verfolgen, daran mitzuwirken, dass ein schuldiger Täter ermittelt, angeklagt und verurteilt wird, können die Rechte dieses Opfers im Strafverfahren am besten von Rechtsanwälten vertreten werden, die ausgewiesene Strafrechtsexperten sind.
Oftmals sind Opfer einer Straftat traumatisiert und benötigen evtl. ärztliche, psychiatrische und/oder psychologische Hilfe. Sie brauchen Trost, um Erlebtes zu verarbeiten. Jeder, der Opfer betreut, muss wissen, dass das Opfer einer Straftat gleichzeitig auch Beweismittel zur Überführung des Täters sein kann. Die frühzeitige Einschaltung eines Fachanwalts für Strafrecht hilft, gravierende Fehler zu vermeiden, die letztlich Beweismittel vernichten können und im Zweifel dem Täter nützen.
Ein effektiver Schutz von Zeugen und Opfern in Strafverfahren wird nicht durch Einschränkung von Rechten der Verteidigung erreicht, sondern durch deren Kenntnis und durch qualifizierte Vorbereitung auf die besondere Rolle, die Zeugen in unserem Strafrechtssystem spielen.
Die Formen der Hilfe, die Fachanwälte für Strafrecht bieten können, sind vielfältig. Sie reichen von der unmittelbaren Teilnahme an der gesamten Hauptverhandlung als Nebenklagevertreter über den Zeugenbeistand für die Dauer der jeweiligen Vernehmung bis hin zum Berater außerhalb des Gerichtssaals.
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